Von der Leiharbeit zum festen Arbeitsplatz – das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Leih- und Zeitarbeit, auch bezeichnet als Arbeitnehmerüberlassung und Personalleasing, ist derzeit das Topthema in der Arbeitswelt, schließlich hat sich die Koalition jüngst auf eine Leiharbeitreform geeinigt. Anfang 2017 soll eine grundlegende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum Schutz der Arbeitnehmer in Kraft treten: nach neun Monaten werden die Löhne und Gehälter der entliehenen Arbeitskräfte denen der Stammbelegschaft in vergleichbaren Positionen angeglichen, nach 18 Monaten muss das Unternehmen sich gänzlich für oder gegen den Zeitarbeiter entscheiden, das beutetet, entweder, er wird übernommen oder entlassen. Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher wird zukünftig gesetzlich unterbunden.
Von dieser Entscheidung betroffen sind derzeit knapp eine Million Zeitarbeitnehmer bundesweit. Tendenziell ist die Beschäftigung in der Leiharbeit in den letzten Jahren stark gewachsen. Die Gesamtzahl der Zeitarbeiter hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Laut der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2015 2,7 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Leiharbeit tätig. Dabei lag der Männeranteil bei etwa 70 %, der Anteil der Frauen bei 30 % der bundesweit insgesamt über 960.000 Entliehenen. In Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufen waren im vergangenen Jahr im gesamten Bundesgebiet über 4.400 Zeitarbeiter beschäftigt, in Bayern etwas weniger als 600.